MitgliedschaftMitgliedschaftMitgliedschaft

Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft bei der fial ist gemäss Art. 3 der Statuten unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Art. 3

1 Als Mitglieder können schweizerische Verbände und andere Organisationen beitreten, die über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen und deren Zweck in der Wahrung der wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Interessen einzelner oder mehrerer Branchen der schweizerischen Nahrungsmittel-Industrie liegt.

2 Als Direktmitglieder mit Stimmrecht können in der Schweiz tätige Unternehmen aufgenommen werden, die in mindestens drei verschiedenen Branchenverbänden der fial Mitglied sind.

3 Als assoziierte Mitglieder ohne Stimmrecht können in der Schweiz tätige Unternehmen der Nahrungsmittel-Industrie (Hersteller und/oder Vermarkter) ohne für sie repräsentativen Branchenverband aufgenommen werden.